ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALPINE SPORTFAHRTRAINING

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmenden und der Renault Suisse SA (im Folgenden «Alpine»), Bergermoosstrasse 4, CH-8902 Urdorf als Veranstalter des Fahrtrainings. Alpine ist eine Marke der Renault Suisse SA. Es gelten darüber hinaus die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TCS Training & Freizeit AG, die die Teilnehmenden vor Beginn des Fahrtrainings akzeptieren müssen (siehe Ziff. 8).

2. Anmeldung

Die Online-Anmeldung ist verbindlich. Die Teilnehmenden erkennen mit ihrer Anmeldung die Teilnahmebedingungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Bestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung gilt als Vertragsabschluss.

3. Leistung, Fälligkeit und Zahlung

Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Fahrtraining (ohne Übernachtung). Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Kosten für das Fahrtraining, die Zurverfügungstellung eines Alpine Fahrzeugs inklusive Treibstoff, Reifen- und Bremsabnutzung sowie sämtliche Speisen und Getränke während des Fahrtrainings.

Die Teilnahmegebühr ist während des Anmeldeprozesses direkt mit einer gängigen Kreditkarte oder per Twint zu entrichten. Eine Bezahlung per Rechnung oder in Bar vor Ort ist nicht möglich. Nach Eingang der vollständigen Teilnahmegebühr wird den Teilnehmenden per E-Mail eine verbindliche Bestätigung zugestellt. Die Buchung ist nur bis zum im Shop angegeben Datum möglich.

4. Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

Bei Verschiebung des Fahrtrainings aufgrund höherer Gewalt, gilt die Anmeldung automatisch für das Verschiebungsdatum. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr ist dabei ausgeschlossen. Es gelten darüber hinaus die Bestimmungen gemäss Ziff. 7.

Wird das Fahrtraining abgesagt, zahlt Alpine die gezahlte Teilnahmegebühr vollumfänglich innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung der Absage zurück. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden gegenüber Alpine (beispielsweise für Reise- und Übernachtungskosten) werden ausgeschlossen.

5. Abbruch des Fahrtrainings

Muss das Fahrtraining während der Durchführung aufgrund höherer Gewalt bzw. äusseren Einflüssen wie Feuer, Wasser oder anderen Umwelteinflüssen oder anderer Gründe, die Alpine nicht zu verantworten hat, abgebrochen werden, wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet.

6. Programmänderungen

Alpine behält sich Programmänderungen aus wichtigem Grund vor. Programmänderungen können insbesondere dann vorgenommen werden, wenn unvorhergesehene Umstände (z.B. höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse) dies erfordern. Solche Änderungen berechtigen so lange nicht zu einer Rückerstattung oder Reduktion der Teilnahmegebühr als der Gesamtcharakter des Fahrtrainings gewahrt bleibt.

7. Rücktritt durch Teilnehmende

Kann der Teilnehmende nicht teilnehmen, meldet sich ab oder erscheint nicht, erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Teilnahmegebühr. Die Meldung eines Ersatzteilnehmenden unter Angabe von Name und Kontaktdaten (inkl. Geburtsdatum und Führerausweisnummer) ist jederzeit möglich. Diese Bestimmungen gelten auch bei Verhinderung durch Krankheit, Unfall oder ähnlichen Verhinderungsgründen bei den Teilnehmenden. Die Meldung eines Ersatzteilnehmenden muss per E-Mail an events@alpinecars-events.ch gerichtet werden.

8. Durchführung des Fahrtrainings

Zur Teilnahme am Fahrtraining zugelassen sind Personen über 20 Jahre, die mindestens 2 Jahre über einen gültigen Fahrausweis verfügen und die Teilnahmegebühr bezahlt haben. Vom Sportfahrtraining ausgeschlossen sind Mitarbeitende von Renault Suisse SA, der Werbeagenturen sowie die Alpine Händler und ihre Mitarbeitenden. Für die Durchführung des Fahrtrainings gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TCS Training & Freizeit AG, die die Teilnehmenden vor Beginn des Fahrtrainings vor Ort akzeptieren müssen.

9. Haftungsausschluss

Jede Haftung von Alpine sowie deren Hilfspersonen, insbesondere für direkte und indirekte Schäden sowie Folgeschäden, die bei den Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des Fahrtrainings entstehen, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insbesondere haften Alpine und Hilfspersonen nicht für Schäden bzw. Folgeschäden, die durch die Absage des Fahrtrainings oder mangelhafte Organisation verursacht werden. Die Versicherung für Personen- und Sachschaden ist Sache der Teilnehmenden. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung für sämtliche vertraglichen, deliktischen oder sonstigen Ansprüche auf den Betrag der Teilnahmegebühr für das Fahrtraining. Weitergehende Schäden jeglicher Art werden nicht ersetzt.

10. Datenschutz

Alpine behandelt sämtliche bei der Buchung angegeben persönlichen Daten vertraulich. Die Daten der Teilnehmenden werden ausschliesslich im Rahmen des Fahrtrainings verwendet und nur an die TCS Training & Freizeit AG weitergegeben, soweit dies für die Durchführung des Fahrtrainings erforderlich ist. Alpine speichert persönliche Daten und kann diese zu internen Marketingzwecken verwenden. Alpine garantiert die grösstmögliche Vertraulichkeit dieser Daten, entsprechend den schweizerischen Datenschutzgesetzen und Richtlinien. Die Einwilligung zur Verwendung der Daten kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

11. Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen

Bei dem Fahrtraining werden Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen gemacht. Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über das Fahrtraining auf diversen Kommunikationskanälen veröffentlicht werden.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für das Vertragsverhältnis sowie sämtliche Streitfälle zwischen den Teilnehmenden und Alpine gilt schweizerisches Recht. Das ordentliche Gericht am Sitz von Alpine (Zürich) wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten aus vertraglichen, deliktischen oder sonstigen Ansprüchen als ausschliesslich zuständig erklärt.

Stand: September 2023